Gradtagszahlen im Sinne des § 9b HKVO

Gradtagzahlen werden nur dann angewandt, wenn innerhalb einer Abrechnungsperiode ein Nutzer auszieht und ein anderer einzieht, also ein Nutzerwechsel stattfindet.

Grundkosten für Heizung werden bei Nutzerwechseln im Regelfall nach den auch in der Heizkostenverordnung genannten Gradtagzahlen auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt.

Verbrauchskosten für Heizung werden nur dann nach Gradtagzahlen aufgeteilt, wenn eine Zwischenablesung fehlt, eine solche keinen Sinn macht oder wenn sie versäumt wurde.

Die Gradtagszahlen berücksichtigen die unterschiedliche Temperaturen eines Jahres über eine Gewichtung der Monate. Im Winter besteht bei kühlen Außentemperaturen ein wesentlich höherer Heizbedarf als im Sommer. Eine einfache gleichmäßige zeitanteilige Aufteilung der Kosten entspräche nicht dem Heizbedarf.

Die Berechnung basiert auf der VDI 2067 Blatt 1. Die Werte werden aus einem 20-Jahres-Mittel gebildet. Danach hat jeder Monat und jeder Tag einen bestimmten Promilleanteil am gesamten Heizbedarf eines Jahres. Z. B. hat der Januar als der kälteste Monat des Jahres den höchsten Anteil mit 170/1.000-tel des Heizbedarfs - der Mai als Frühlingsmonat dagegen nur 40/1.000-tel.