Miet- und Wartungsverträge

Für alle vorhandene oder über uns käuflich erworbenen Geräte können wir Ihnen einen Wartungsvertrag über die jeweilige Eichfrist (je nach Gerät 5-6 Jahre) bzw. technischen Nutzungsdauer bei elektronischen Heizkostenverteilern und Rauchwarnmeldern (z.Zt. 10 Jahre) anbieten.

Sie haben dann bei einem Gerätedefekt Anspruch auf kostenlosen Einbau eines funktionierenden Gerätes.

Außerdem erwerben Sie mit dem vollständig erfüllten Wartungsvertrag den Anspruch auf den Einbau neuer Geräte nach Ablauf der "ersten" Eichfrist. Für den Fall der Anmietung der Geräte entfallen die Anschaffungskosten, allerdings endet der Vertrag ohne den Einbau neuer Geräte.

Miet- und Wartungsverträge haben den Vorteil, dass die jährlichen Kosten - im Gegensatz zu den Anschaffungskosten eines Kaufes - gem. Bertriebskostenverordnung auf den Mieter voll umlagefähig sind.

Bitte fragen Sie also auch nach der Miete bzw. einem Wartungsvertrag der Geräte oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail: info@domoplus.de