Allgemeine Geschäftsbedingungen
der domoplus GmbH


I.
Auftragsabwicklung

 

1.
Die Pflicht zur Durchführung eines Auftrages beginnt erst, wenn die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Falls aus Gründen der Montage, Meß- und Abrechnungstechnik, die nicht von der domoplus GmbH zu vertreten sind, die Erfüllung der Lieferverpflichtungen unmöglich oder unzumutbar ist, steht domoplus GmbH das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu.

2.
Storniert der Auftraggeber vor Montage einen Auftrag, so hat er zur Abgeltung entstandener Kosten eine Entschädigung zu leisten. Diese beträgt bei Kauf- und Miet-verträgen je nach Aufwand bis zu 30 % der Auftrags¬summe, bei Abrechnungsaufträgen 50 % der jährlichen Abrechnungskosten. Bei Mietaufträgen ist die Grundlage für die Höhe der Entschädigung der dem Mietpreis entsprechende Kaufpreis. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist, als die geltend gemachte Entschädigung.

3.
Konstruktions-, Form-, Farb- und technische Änderungen behält sich domoplus GmbH vor, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

4.
Ersatz- und Nachlieferungen werden jeweils zu den gültigen Listenpreisen berechnet.

5.
Grundsätzlich umfassen die Leistungen der domoplus GmbH nur Leistungen, soweit sie keine handwerkliche Erlaubnis voraussetzen. Eingriffe in das Leitungsnetz z.B. infolge verkalkter Zähler erfolgen nur durch das autorisierte Handwerksunternehmen.

6.
Soweit die Geräte der Eichpflicht unter-liegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Für den erforderlichen Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichfrist bedarf es eines gesonderten Auftrages, sofern nicht ein ent-sprechender Wartungsvertrag besteht.

7.
Geräte und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kauf¬preises Eigentum von domoplus® GmbH. Ver-pfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind nicht gestattet. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäfts-verkehr verfügen. Der Kunde tritt im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der Verwertung der gelieferten Waren an die domoplus GmbH zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Auf Verlangen von domoplus GmbH gibt der Kunde die Abtretung dem Drittschuldner bekannt, erteilt der domoplus GmbH alle zur Geltendmachung Ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt die Unterlagen aus. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, hat die domoplus GmbH das Recht, die gelieferten Geräte/Zubehör bis zur deren Bezahlung wieder an sich zu nehmen. Darüber hinaus ist die domoplus GmbH berechtigt, den Gegenstand von Leistungen und Befestigungen zu trennen. Ist der Gegenstand wesentlicher Bestandteil einer Sache des Kunden geworden, so hat der Kunde die Pflicht, eine Trennung zu dulden und den Gegenstand zurück zu übereignen.



II.
Gewährleistung

 

1.
Die domoplus GmbH gewährleistet die ordnungsmäßige Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Etwaige Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich spätestens  innerhalb von 14 Tagen domoplus GmbH mitzuteilen.

2.
Die Gewährleistung umfaßt die Änderung, Nachbesserung oder kostenlosen Ersatz aller nachweislich durch Mängel im Material, in der Fabrikation oder bei der Montage durch die domoplus GmbH un¬brauchbar gewordenen Teile. Ist eine Abrechnung aus Gründen, die von der domoplus GmbH zu vertreten sind, fehlerhaft, wird die domoplus GmbH eine Berichtigung der Abrechnung vornehmen. Kommt die domoplus GmbH ihrer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Auftraggeber wahlweise den Kaufpreis bzw. die Vergütung entsprechend mindern oder vom jeweiligen Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch wenn die Nachbesserung fehlschlägt. Weitergehende Ansprüche insbesondere Ersatz von indirekten Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, sofern aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Pflicht der Vertrags¬zweck gefährdet ist, und zwar auf den bei Vertragsabschluß typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3.
Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind alle Schäden, die durch Feuer, Frost, Nichtbeachtung der Einbau- und Betriebsvorschriften, unsachgemäße Behandlung, Beschädigungen infolge Überschreitens der festgelegten Betriebswerte, natürliche Abnutzung, abnormale Beschaffenheit des Wassers bzw. nachträgliche Änderungen seiner Beschaffenheit, Eindringen von Fremdkörpern, Verschlammung oder Verschmutzung, Abrosten durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse oder andere abwendbare, von der domoplus GmbH nicht zu vertretende Umstände entstanden sind.





III.
Ablese- und Abrechnungsdienst

 

1.
Der Abrechnungsdienst kann erst aufgenommen werden, wenn der Auftraggeber alle hierfür erforderlichen Angaben zur Verfügung gestellt hat. Für deren Richtigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich.

2.
Für den Abrechnungsdienst gelten die zum Zeitpunkt des Abrechnungsstichtages gültigen Dienstleistungspreise.

3.
Für die Ablesung und Justierung müssen die Erfassungsgeräte frei zugänglich sein. Der Ablesetermin wird durch die domoplus GmbH in geeigneter Weise bekanntgegeben.

4.
Alle Änderungen am Heizkörper (Reparatur, Austausch, Änderungen der Anzahl oder der Leistung) sowie sonstige Veränderungen, die die Durchführung der Abrechnung beeinflussen könnten (z.B. Änderung der Wasseranschlüsse, Änderung der Heizanlage) sind der domoplus GmbH unverzüglich vorher schriftlich mitzuteilen.

5.
Für den jährlichen Kunden- und Abrechnungsdienst wird die domoplus GmbH die vorbereiteten Formulare „Heizkostenaufstellung“ und „Abnehmer/Nutzerliste“ dem Auftraggeber übersenden. Der Abrechnungsdienst kann nur durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber diese Formulare mit verbindlichen Angaben über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen ausgefüllt an die domoplus GmbH zurückgegeben hat. Beim Datenaustausch gelten entsprechende, besondere Bestimmungen.

6.
Die domoplus GmbH wird eine Gesamtabrechnung pro Abrechnungseinheit und eine Einzelabrechnung für jeden Nutzer erstellen.

7.
Vor Weiterleitung der Einzelabrechnung an die Nutzer hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die von ihm vorgegebenen Angaben über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen richtig und vollständig sind. Bei Unstimmigkeiten sind die Unterlagen zurückzugeben. Anderenfalls haftet die domoplus GmbH nicht für darauf beruhende Fehler in der Abrechnung.

8.
Liegen der domoplus GmbH die zur Durchführung der Abrechnung notwendigen Angaben des Auftraggebers innerhalb von 9 Monaten nach erfolgter Ablesung bzw. nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes nicht vor, werden die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Dienstleistungen berechnet. 

9.
Der Ablese- und Abrechnungsauftrag ist spätestens 3 Monate vor Beendigung des laufenden Abrechnungszeitraumes mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum kündbar. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Mit Beendigung des Ablese- und Abrechnungsdienstes endet für die domoplus GmbH die Verpflichtung, Lieferungen und Leistungen zu erbringen.

10.
Die domoplus GmbH hält Abrechnungsunterlagen und daten vier Jahre ab Rechnungsdatum zu Verfügung.



IV.
Allgemeines


1.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat unbar per Überweisung oder Lastschrifteinzug an die domoplus GmbH zu erfolgen. Der Auftraggeber erklärt im Falle der Bezahlung mittels Lastschrifteinzug den Verzicht auf das Recht des Widerrufes.

2.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen des Auftraggebers sind nur zulässig, wenn die betreffende Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten und rechtskräftig ist.

3.
Die vom Auftraggeber mitgeteilten Daten werden zur Durchführung des Abrechnungsdienstes verarbeitet und gespeichert und werden als solche Dritten grundsätzlich nicht zugänglich gemacht. Ausgenommen davon sind anonyme statistische Angaben.

4.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen vom Sinn und Inhalt am nächsten kommt.



domoplus GmbH
Oeggstr. 2
97070 Würzburg