Recht
In der Heizkostenverordnung wird geregelt, wie der individuelle Verbrauch korrekt ermittelt wird und welche Berechnungsschlüssel angewendet werden müssen.

Novelle der Heizkostenverordnung

Wie die Änderungen der Heizkostenverordnung im Einzelnen aussehen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
- Messgeräte sollen fernablesbar sein: Bereits heute ist ein Großteil der installierten Zähler zur Erfassung des Energieverbrauchs aus der Ferne ablesbar. Fernablesbar sind Geräte, die mit sogenannten Walk-by- beziehungsweise Drive-by-Technologien ausgestattet sind. Dank dieser Technologien reicht es aus, wenn sich ein Ableser in der Nähe des Hauses aufhält, um die Verbrauchsdaten zu erfassen. Das erspart Firmen Anfahrtswege und Zeitaufwand für das Betreten von Wohnungen – und dem Mieter die Anwesenheitspflicht.
- Alte Geräte müssen ausgetauscht werden: Nicht fernablesbare Geräte müssen bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ab dem 1.1.2027 sind sie dann für alle Mietverhältnisse verpflichtend. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich – beispielsweise, wenn der Aufwand für den Vermieter unangemessen hoch wäre. In jedem Fall müssen „besondere Umstände“ vorliegen. Wie diese besonderen Umstände genau definiert werden, ist noch unklar.
- Zähler sollen interoperabel sein: Die neue Verordnung schreibt zudem vor, dass Zähler künftig interoperabel – sprich: mit Systemen anderer Hersteller kompatibel – sein müssen. Verpflichtend wird die Interoperabilität für alle Messgeräte, die frühestens ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Heizkostenverordnung installiert werden. Bei allen anderen Messgeräten läuft die Frist bis Ende 2026.
- Anbindung an Smart-Meter-Gateway: Ab 2023 müssen neu installierte Geräte auch an ein Smart-Meter-Gateway, also einen digitalen Stromzähler, angebunden werden. Eigentümer, die schon fernablesbare Messgeräte einsetzen, haben länger Zeit. Für sie gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2031.
- Monatliche Informationen zum Verbrauch ab 2022: Ab dem 1.1.2022 sollen Mieter monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. Per App, E-Mail oder postalisch erreicht den Verbraucher eine Auflistung der Kostenfaktoren sowie ein Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat und zum Durchschnittsverbrauch. Auch Informationen zum Brennstoffmix, Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treibhausgasemissionen sollen in der neuen Heizkostenabrechnung enthalten sein. Zudem müssen Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten sein, damit sich Mieter in Sachen Energiesparen informieren können. Verstößt der Vermieter gegen seine Mitteilungspflicht, kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.
Die neue Heizkostenverordnung gilt ausschließlich für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen. Einfamilienhäuser oder Wohnungen mit eigenem Heizungssystem (zum Beispiel Gasetagenheizung) bleiben außen vor. Sie gilt auch nur für Mieter, bei denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert worden sind.
Die neue Heizkostenverordnung orientiert sich an der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Der Gesetzgeber erhofft sich durch die Umsetzung einen geringeren Energieverbrauch: Laut Bundesrat soll die Neuauflage Verbraucher zu einem „bewussten und sparsamen Umgang mit Wärmeenergie anregen.“ Mehr Transparenz beim Energieverbrauch ermöglicht Mietern eine bessere Kontrolle des eigenen Heizverhaltens. Ziel ist es, bei Privathaushalten CO2-Emissionen zu reduzieren und Heizkosten zu sparen. Zudem setzt der Gesetzgeber auf eine Intensivierung des Wettbewerbs: Wenn Zähler in der Lage sind, Daten auch mit Geräten anderer Hersteller auszutauschen, wird die Möglichkeit drastischer Preiserhöhungen von wenigen, marktbeherrschenden Ablesedienstleistern deutlich eingeschränkt. Zuvor hatte das Bundeskartellamt den Markt genauer unter die Lupe genommen. Ergebnis: Der Datenaustausch von Zählern und Heizkostenverteilern stärkt den Wettbewerb zwischen Ablesedienstleistern. Laut Deutschem Mieterbund wird dadurch auch der Anbieterwechsel einfacher.
Wenn Geräte miteinander kommunizieren und monatliche Verbrauchsanalysen gemacht werden – sind meine Daten dann noch sicher? Das mag sich der ein oder andere Datenschützer fragen. Aber keine Sorge, genau dafür soll das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik neue Vorgaben an die Technik entwickeln. Besonders sicher seien Zähler, die mit dem Smart-Meter-Gateway verbunden sind, verspricht der Bundesrat. Dieser digitale Stromzähler kann Zählerdaten empfangen und speichern. Ein spezielles Modul sorgt für die nötige Sicherheit.
Gradtagszahlen im Sinne des § 9b HKVO

Gradtagzahlen werden nur dann angewandt, wenn innerhalb einer Abrechnungsperiode ein Nutzer auszieht und ein anderer einzieht, also ein Nutzerwechsel stattfindet. Grundkosten für Heizung werden bei Nutzerwechseln im Regelfall nach den auch in der Heizkostenverordnung genannten Gradtagzahlen auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt. Verbrauchskosten für Heizung werden nur dann nach Gradtagzahlen aufgeteilt, wenn eine Zwischenablesung fehlt, eine solche keinen Sinn macht oder wenn sie versäumt wurde. Die Gradtagszahlen berücksichtigen die unterschiedliche Temperaturen eines Jahres über eine Gewichtung der Monate. Im Winter besteht bei kühlen Außentemperaturen ein wesentlich höherer Heizbedarf als im Sommer. Eine einfache gleichmäßige zeitanteilige Aufteilung der Kosten entspräche nicht dem Heizbedarf.
Die Berechnung basiert auf der VDI 2067 Blatt 1. Die Werte werden aus einem 20-Jahres-Mittel gebildet. Danach hat jeder Monat und jeder Tag einen bestimmten Promilleanteil am gesamten Heizbedarf eines Jahres. So hat zum Beispiel der Januar als der kälteste Monat des Jahres den höchsten Anteil mit 170/1.000-tel des Heizbedarfs – der Mai als Frühlingsmonat dagegen nur 40/1.000-tel.